Hygienekonzept – Leitfaden für sichere Veranstaltungen der FDP Dahlem während der Corona-Pandemie

Die aktuelle SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen wieder Veranstaltungen mit einer definierten maximalen Personenzahl, vorausgesetzt die Hygieneregeln und der Mindestabstand von 1,5 Metern werden eingehalten.

Insofern haben wir uns dazu entschlossen, wieder Präsenzveranstaltungen unter den nachfolgend genannten Grundsätzen und Voraussetzungen durchzuführen:

Allgemeines

Bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen orientieren wir uns neben der aktuellen SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin am Hygienerahmenkonzept von visitBerlin Convention Partner e.V. und Berlin Convention Office von visitBerlin.

Die vom Vorstand mit der Organisation und Durchführung beauftragten Personen überwachen vor Ort die Einhaltung der gebotenen Abstands- und Verhaltensregeln sowie der festgelegten Hygienemaßnahmen und üben das Hausrecht aus.

Die maximale Teilnehmerzahl einer Veranstaltung richtet sich nach der Größe der jeweiligen Örtlichkeit. Je Teilnehmer wird von einer benötigen Fläche von 3 Quadratmetern ausgegangen.

Die Veranstaltungsräume werden vor Beginn der Veranstaltung mind. 15 Minuten gelüftet. Während der Veranstaltung wird mindestens alle 20 Minuten für ein paar Minuten gründlich gelüftet. Bei entsprechendem Wetter bleiben die Fenster während der gesamten Veranstaltung geöffnet.

Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf (z.B. Erkrankungen des Atmungssystems) wird empfohlen, nicht an unseren Veranstaltungen teilzunehmen.

Maßnahmen vor der Veranstaltung

Einladungen/Teilnahme-Bestätigungen erfolgen digital/elektronisch, um den kontaktlosen Zugang zur Veranstaltung (ggf. mittels personalisierter Tickets/Ausweise mit QR-Codes/Barcodes/RFID) zu ermöglichen.

Alle Besucher werden entsprechend im Vorfeld durch uns mit privaten Kontaktdaten (Vor- und Familienname, vollständige Anschrift oder E-Mail-Adresse, Telefonnummer) sowie Anwesenheitszeit und gegebenenfalls Platz- oder Tischnummer erfasst, um mögliche Infektionsketten später nachverfolgen und eingrenzen zu können. Auf die schon vorhandenen Daten aus der Ticketbuchung kann, ggf. ergänzt um weitere notwendige Daten, zurückgegriffen werden.

Durch Registrierung aller Teilnehmer können bei einem Ausbruch einer Erkrankung die anwesenden Personen identifiziert werden.

Alle Besucher werden im Vorfeld über die gebotenen Abstands- und Verhaltensregeln sowie die festgelegten Hygienemaßnahmen informiert und auf deren Beachtung gedrungen. Die Hygieneregeln werden zudem am Eingang ausgehängt oder ausgelegt.

Maßnahmen während der Veranstaltung

An den Veranstaltungen dürfen keine Personen teilnehmen, die Krankheitssymptome wie z.B. Fieber, Husten, Schnupfen, Atembeschwerden oder Geschmacksverlust zeigen. Wir behalten uns vor, Teilnehmer mit entsprechenden Symptomen zum Schutz der übrigen Teilnehmer von der Versammlung auszuschließen.

Bei Kontakt mit einer Covid-19-positiven Person in den letzten 14 Tagen ist eine Teilnahme nicht erlaubt.

Um Flächenüberlastungen, Staus oder eine hohe Personendichte zu vermeiden, werden wir geeignete organisatorische Maßnahmen ergreifen. Die Einlasskontrolle wird so vorgenommen, dass, insbesondere auch im Falle einer Warteschlange, der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Es gibt eine feste Sitzordnung mit zugewiesenen Sitzplätzen, die eingehalten werden muss. Dazu werden die Sitzplätze nummeriert und haben mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander. Die Nummern werden beim Einlass ausgegeben.

Ein Mund-Nase-Schutz (MNS) in Form von Masken ist mitzubringen und bis zum Sitzplatz zu tragen. Vorsorglich werden vor Ort MNS bereitgehalten. Auch wenn während der Veranstaltung keine Pflicht zum Tragen eines MNS besteht, so wird dies doch dringend empfohlen.

Wir bitten Sie dringend, folgende Hygieneregeln zu beachten:

  • Waschen Sie sich vor Beginn der Veranstaltung Ihre Hände bzw. verwenden Sie das von uns bereitgestellte Desinfektionsmittel.
  • Halten Sie immer ausreichen Abstand, mindestens 1,5 Meter.
  • Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch und entsorgen Sie das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer mit Deckel.
  • Verzichten Sie auf körperlichen Kontakt untereinander (z.B. Händeschütteln).
  • Tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung, insbesondere wenn Sie zu Ihrem Sitzplatz oder auf Toilette gehen.
  • Unterlassen Sie das Herumreichen von Gegenständen (Stifte, Liste etc.).

Ein Catering findet nicht statt. Es wird jedoch pro Person eine Flasche Wasser (330 ml) zur Verfügung gestellt.

Ist ein Referent zugegen, besteht keine Maskenpflicht, wenn ein ausreichender Abstand von mindestens 2 Metern zum Auditorium eingehalten wird.

Im Falle einer beantragten geheimen Abstimmung werden von einer festgelegten Person mit Handschuhen Stimmblöcke ausgegeben. Die ausgefüllten Stimmzettel werden von dieser Person wieder eingesammelt. Während des gesamten Wahlvorgangs ist von allen Teilnehmern MNS zu tragen.

Nach Abschluss der Veranstaltung ist beim Verlassen des Raumes auf ausreichenden Abstand der Teilnehmenden und Nutzung der Maske zu achten. Der Raum wird noch einmal gelüftet.

Maßnahmen nach der Veranstaltung

Sofern bei Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung eine COVID-19-Erkrankung diagnostiziert wird, bitten wir Sie, das Gesundheitsamt und uns darüber zu informieren.

Ihre Daten werden ausschließlich im Falle eines entsprechenden zeitlichen und örtlichen Zusammenhangs mit Ihrem Besuch bei uns zum Zweck der Kontaktnachverfolgung an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt. Eine entsprechende Belehrung bezüglich der Datenspeicherung und -verarbeitung nach Art. 13 DSGVO erfolgt im Rahmen der Einladung.

Die Daten werden nach einem Zeitraum von vier Wochen gelöscht.